date 25.12.2024
Aufenthalt in Spanien ohne Arbeitsrecht: wie man beantragt und verlängert.

Aufenthalt in Spanien ohne Arbeitsrecht: wie man beantragt und verlängert.

Dokumentierte Anleitung zur Beantragung und Verlängerung des Aufenthalts in Spanien ohne Arbeitsrecht: Anforderungen, Dokumentenpaket, wichtige Details.

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Wichtige Merkmale der Aufenthaltserlaubnis (Aufenthaltstitel) in Spanien ohne Arbeitserlaubnis

Die Aufenthaltserlaubnis (Aufenthaltstitel) in Spanien ohne Arbeitserlaubnis, oft auch als nicht-lukrative Aufenthaltsgenehmigung bezeichnet, eignet sich für diejenigen, die nicht beabsichtigen, offiziell im Land zu arbeiten, aber länger als 90 Tage auf seinem Territorium wohnen und die Rechte eines Einwohners genießen möchten. Der Antragsteller muss nachweisen, dass er über ein stabiles passives Einkommen oder ausreichende Ersparnisse verfügt, um sich und seine Familie ohne Erwerbstätigkeit in Spanien zu unterhalten.

Im Wesentlichen ist dieser Status auch als "Visado de residencia no lucrativa" (nationales Visum D) bekannt. Damit können Sie innerhalb des Schengen-Raums reisen, an spanischen Universitäten studieren, Ihren Aufenthalt verlängern und in Zukunft einen Daueraufenthalt (PR) und dann die Staatsbürgerschaft erhalten, sofern alle Anforderungen des Einwanderungsrechts erfüllt sind.

Für wen ist die Aufenthaltserlaubnis in Spanien ohne Arbeitserlaubnis geeignet?

Die Hauptkategorie der Antragsteller sind finanziell unabhängige Personen und ihre nahen Verwandten. Die Person muss über 18 Jahre alt sein und bestätigen, dass sie kein spanisches Gehalt zum Leben benötigt.

  • Hauptantragsteller: ein Volljähriger mit nachgewiesener finanzieller Leistungsfähigkeit (passives Einkommen oder Ersparnisse).
  • Familienmitglieder: Ehepartner, minderjährige Kinder und Unterhaltsberechtigte, die im allgemeinen Dokumentenpaket enthalten sind.
  • Eltern des Antragstellers: in seltenen Fällen, wenn sie nachweislich von den Finanzen der Hauptfamilie abhängig sind (abhängig von der internen Praxis des Konsulats).

Gemäß den Anforderungen des spanischen Rechts muss der Antragsteller ein monatliches passives Einkommen von mindestens 400 % des IPREM (Öffentlicher Indikator für Einkommen mit Mehrfachwirkung) nachweisen, was im Jahr 2024 2.400 Euro pro Monat für den Hauptantragsteller entspricht. Für jedes Familienmitglied müssen zusätzlich 100 % des IPREM, also etwa 600 Euro pro Monat, hinzugefügt werden.

Hauptbedingungen für den Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis ohne Arbeit

Finanzielle Leistungsfähigkeit

Der Antragsteller ist verpflichtet, das Vorhandensein von passivem Einkommen oder soliden Ersparnissen nachzuweisen. Wenn das Passamt und das Konsulat dies verlangen, können Sie Folgendes vorlegen:

  • Kontoauszüge mit ausreichenden Guthaben auf dem Konto (28.800 Euro pro Person und Jahr);
  • Dokumente über passive Einkünfte, z. B. Dividenden, Vermietung von Immobilien, Zinsen aus Einlagen;
  • finanzielle Garantien für die ganze Familie (7.200 Euro zusätzlich für jedes Familienmitglied).

Krankenversicherung

Die Police muss alle medizinischen Risiken ohne Zuzahlungen abdecken und im gesamten spanischen Hoheitsgebiet gültig sein. Dies ist eine zwingende Voraussetzung für die gesamte Familie des Antragstellers und wird oft besonders sorgfältig geprüft.

Keine Vorstrafen und ärztliches Attest

Es ist erforderlich, die Straffreiheit mit einer Bescheinigung aus dem Wohnsitzland der letzten 5 Jahre (mit Apostille und Übersetzung ins Spanische) zu bestätigen. Darüber hinaus legen alle Antragsteller ein ärztliches Attest vor, aus dem hervorgeht, dass sie nicht an gefährlichen Infektionen gemäß den Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) leiden.

Liste der einzureichenden Dokumente

Die genaue Liste kann je nach Konsulat leicht variieren, aber in der Regel werden folgende Unterlagen benötigt:

  • gültiger Reisepass, mindestens 1 Jahr gültig;
  • ausgefüllte Antragsformulare für das Visum D und für die Aufenthaltserlaubnis ohne Arbeitserlaubnis;
  • Passfotos;
  • Kontoauszüge, die passive Einkünfte oder Ersparnisse bestätigen (mit Übersetzung ins Spanische);
  • Führungszeugnis (mit Apostille und Übersetzung);
  • Krankenversicherung (Vollkasko ohne Selbstbeteiligung);
  • ärztliches Attest (gemäß den Internationalen Gesundheitsvorschriften);
  • Dokumente über eine Unterkunft in Spanien (Kaufvertrag oder langfristiger Mietvertrag);
  • Quittung über die Zahlung der Visumgebühr (das Formular erfragen Sie bitte beim Konsulat).

Phasen des Verfahrens

Schritt 1. Zusammenstellung der Dokumente

Bereiten Sie das komplette Paket vor, das von einem vereidigten Übersetzer ins Spanische übersetzt wurde (cuando proceda). Informieren Sie sich über die genauen Anforderungen Ihres Konsulats (im Land der Staatsbürgerschaft oder des ständigen Wohnsitzes).

Schritt 2. Einreichung des Antrags

Der Antragsteller geht persönlich mit zwei Kopien des Dossiers zum Konsulat. Dort können zusätzliche Papiere angefordert, klärende Fragen gestellt und ein Interview geführt werden.

Schritt 3. Prüfung

Das Konsulat trifft in der Regel innerhalb von drei Monaten eine Entscheidung. Nach der Genehmigung erhält der Antragsteller ein Visum D, das 90 Tage für die Einreise nach Spanien gültig ist. Nach der Ankunft im Land müssen die Dokumente für die TIE (Ausländeridentitätskarte) eingereicht werden.

Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis in Spanien ohne Arbeitserlaubnis

Erstmalige Verlängerung

Die erste Genehmigung ist 1 Jahr gültig. Sie wird dann um 2 Jahre verlängert, wenn alle Bedingungen erfüllt sind (Vorhandensein von Einkommen, keine Gesetzesverstöße, Aufenthalt in Spanien für mindestens 183 Tage im Jahr). Nach weiteren 2 Jahren kann eine neue Verlängerung beantragt werden. Nach 5 Jahren legalen Aufenthalts im Land ist es möglich, einen Daueraufenthalt zu beantragen.

Besonderheiten der Verlängerung

  • Aufenthalt in Spanien für mindestens 183 Tage im Jahr.
  • Ausreichende Mittel für den gesamten Verlängerungszeitraum (57.600 Euro für zwei Jahre für den Hauptantragsteller und zusätzlich 14.400 Euro pro Familienmitglied).
  • Aktuelle Krankenversicherung ohne Zuzahlungen.
  • Meldebescheinigung (empadronamiento).
  • Saubere Einwanderungsgeschichte: keine Verstöße gegen die Fristen für die Einreichung von Dokumenten.

Warum sie ablehnen können

Ablehnungsfälle hängen oft mit Folgendem zusammen:

  • unzureichende finanzielle Mittel;
  • abgelaufener Reisepass oder falsche Kopien;
  • abgelaufene oder falsche Versicherungspolice;
  • nicht nachgewiesener Aufenthalt in Spanien von mehr als 183 Tagen im Jahr;
  • Verstoß gegen die Visabestimmungen oder Ignorieren der Aufforderung zur Vorlage zusätzlicher Dokumente.

Alle Punkte, die mit den Finanzen und der Korrektheit des Dossiers zusammenhängen, erfordern sorgfältige Aufmerksamkeit. Spanien achtet streng darauf, dass der Antragsteller seinen angegebenen Verpflichtungen tatsächlich nachkommt.

Besonderheiten der Besteuerung und des Übergangs zu anderen Status

Steuerlicher Wohnsitz

Nach dem ersten vollen Kalenderjahr werden viele Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis ohne Arbeitserlaubnis steuerlich ansässig. Dies bedeutet, dass eine Erklärung über das Welteinkommen abgegeben werden muss. Bevor Sie Schritte zur Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis unternehmen, ist es ratsam, einen Steuerexperten (Gestor) zu konsultieren.

Übergang zum Daueraufenthalt und Erlangung der Staatsbürgerschaft

Nach 5 Jahren ununterbrochenen Aufenthalts kann ein Daueraufenthalt beantragt werden. Dabei ist es wichtig, Spanien nicht länger als 6 Monate am Stück zu verlassen und insgesamt nicht mehr als 10 Monate Abwesenheit in 5 Jahren anzusammeln. Für die Staatsbürgerschaft ist es erforderlich, sich 10 Jahre lang legal im Land aufzuhalten und die Einwanderungs- und Steuervorschriften einzuhalten.

Fazit

Die Aufenthaltserlaubnis ohne Arbeitserlaubnis in Spanien ist eine komfortable Option für Rentner, Rentiers und finanziell unabhängige Personen, die ein mildes Klima, einen europäischen Lebensstandard und die Aussicht auf einen Daueraufenthalt und die Staatsbürgerschaft suchen. Das Wichtigste ist, die finanziellen Bedingungen einzuhalten, die Visabestimmungen nicht zu verletzen und den Status rechtzeitig zu verlängern. Mit dem richtigen Ansatz ist das Verfahren recht transparent und bietet die Möglichkeit, innerhalb des Schengen-Raums uneingeschränkt zu leben und zu reisen.

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